I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Dezember 2008 wird abgeändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wegen der Baugenehmigung vom 7. März 2008 wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in beiden Rechtszügen zu tragen.
III. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf je 15.000 Euro festgesetzt.
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