BVerwG - Urteil vom 29.01.2009
4 C 16.07
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 13; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 1; BauGB § 214 Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 9; BauNVO § 8 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 2
BVerwGE 133, 98
BauR 2009, 1249
BauR 2009, 1250
BayVBl. 2009, 540
NVwZ 2009, 1103
NVwZ 2009, 1103
UPR 2009, 262
ZfBR 2009, 466
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 31.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 2103/06
VG Freiburg, vom 20.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1328/05

Bauplanungsrecht: Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch 1998 (BauGB 1998); Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des unveränderten Restplans im Falle einer Abtrennung eines Teilgebiets nach förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans; Berührung der Grundzüge der Planung durch Festsetzungsänderungen über die Art der baulichen Nutzung oder Differenzierungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Abwägungsfehler eines Bebauungsplans zur Umsetzung des Zentrenkonzepts bzw. Gewerbekonzepts einer Gemeinde; Gewichtung des mit einem Bebauungsplan verfolgten Konzepts als abwägungsbeachtlicher Belang; Berücksichtigungsfähige abwägungsrechtliche Unterschiede bei der Umsetzung eines mit einem Bebauungsplan verfolgten gemeindlichen Konzepts

BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 4 C 16.07

DRsp Nr. 2009/8178

Bauplanungsrecht: Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch 1998 (BauGB 1998); Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des unveränderten Restplans im Falle einer Abtrennung eines Teilgebiets nach förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans; Berührung der Grundzüge der Planung durch Festsetzungsänderungen über die Art der baulichen Nutzung oder Differenzierungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Abwägungsfehler eines Bebauungsplans zur Umsetzung des Zentrenkonzepts bzw. Gewerbekonzepts einer Gemeinde; Gewichtung des mit einem Bebauungsplan verfolgten Konzepts als abwägungsbeachtlicher Belang; Berücksichtigungsfähige abwägungsrechtliche Unterschiede bei der Umsetzung eines mit einem Bebauungsplan verfolgten gemeindlichen Konzepts

1. In der öffentlichen Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB 1998/BauGB n.F.) braucht regelmäßig nicht der Dienstraum des Verwaltungsgebäudes bezeichnet zu werden, in dem die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereit liegen.