VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 07.08.1991
3 S 1075/90
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 § 201 ;
Fundstellen:
BauR 1992, 208
BRS 52 Nr. 73
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 04.04.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 163/89

Bauplanungsrecht: Nachhahltigkeit des Betriebs einer Pensionspferdehaltung auf gepachteten Flächen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.08.1991 - Aktenzeichen 3 S 1075/90

DRsp Nr. 2007/14111

Bauplanungsrecht: Nachhahltigkeit des Betriebs einer Pensionspferdehaltung auf gepachteten Flächen

»1. Zu den Anforderungen, die bei einer Pensionspferdehaltung an die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsführung zu stellen sind. 2. Ein Betrieb mit ganz überwiegend hinzugepachteten Futterflächen, die außergewöhnlich weit (zT mehr als 20 km) von der Hofstelle entfernt und teilweise auf verschiedenen Gemarkungen liegen, genügt diesen Anforderungen nicht (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 3.2.1989 - 4 B 14/89 -, BRS 49 Nr. 92).«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 § 201 ;

Gründe:

I.