OVG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.1991
1 L 137/89
Normen:
BauNVO § 8 Abs. 3;
Fundstellen:
BRS 52 Nr. 59

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet

OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.1991 - Aktenzeichen 1 L 137/89

DRsp Nr. 2009/17482

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet

1. Zwar kann die Tatsache, daß bei unbewohnten Gewerbegrundstücken die Gefahr von Einbrüchen und Sachbeschädigungen verstärkt gegeben sein wird, allein noch keine betriebliche Notwendigkeit begründen, weil dies für nahezu alle Gewerbegrundstücke zutreffen wird und hier regelmäßig andere Sicherungsmaßnahmen ausreichend sein werden. 2. Die Vielzahl der Fahrzeuge, unter denen sich nach seinen unwidersprochenen Angaben auch wertvolle Wagen befinden, kann zwangsläufig nicht in verschließbaren Hallen aufgestellt werden und ist deshalb draußen leichter dem Zugriff von Rechtsbrechern ausgesetzt, die nur den Zaun überwinden müssen, was mit entsprechendem Gerät keine Schwierigkeiten machen dürfte.

Normenkette:

BauNVO § 8 Abs. 3;
Fundstellen
BRS 52 Nr. 59