BauGB § 30 Abs. 1 ; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 2 ; LBO (Landesbauordnung) Bayern Art. Art. 74 Abs. 2, 75 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
GewArch 1991, 313
Vorinstanzen:
VG München, vom 04.08.1988 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 87.5804
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes im Industrie- und Gewerbegebiet
VGH Bayern, Urteil vom 26.02.1991 - Aktenzeichen 2 B 88.2596
DRsp Nr. 1996/17917
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes im Industrie- und Gewerbegebiet
Ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandel kann die Grundversorgung der Bevölkerung und die planerische Konzeption für die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung wesentlich berühren. Verbrauchermärkte in Randlage verschlechtern die Versorgung der Bevölkerungsteile, die auf fußläufig erreichbare Geschäfte im Ortszentrum angewiesen sind. Auch die Wirtschaftsstruktur wird gefährdet, wenn der großflächige Einzelhandel ein zu großes Gewicht erhält.
Normenkette:
BauGB § 30 Abs. 1 ; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 2 ; LBO (Landesbauordnung) Bayern Art. Art. 74 Abs. 2, 75 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ;
Gründe:
I.
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