OVG Niedersachsen - Beschluss vom 22.06.2001
1 MA 1381/01
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BRS 64 Nr. 177
UPR 2001, 459
Vorinstanzen:
VG Göttingen - Beschluss vom 02.02.2001 2 B 2298/00,

Baurecht: Nachbarschützende Wirkung von Zwei-Wohnungs-Klauseln

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.06.2001 - Aktenzeichen 1 MA 1381/01

DRsp Nr. 2009/18334

Baurecht: Nachbarschützende Wirkung von Zwei-Wohnungs-Klauseln

Der Umstand, dass im Bebauungsplan entsprechend dem Auftrag aus Art 14 Abs. 1 Satz 2 GG der Inhalt des Grundeigentums festzulegen ist, besagt nicht, dass Zwei-Wohnungs-Klauseln stets und ohne Rücksicht auf den Willen des Ortsgesetzgebers nachbarschützende Wirkung zukommt. Diese Annahme kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn der Ortsgesetzgeber ihr nachbarschützende Wirkung hatte beigeben wollen. (Bestätigung der Senatsrechtsprechung; vgl z.B. Beschl. v. 02.01.1994 - 1 M 6032/94 -, BRS 56 Nr. 43 = NVwZ-RR 1995, 497).

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.