Die Antragsteller wenden sich gegen einen Abriß des auf dem Leninplatz in Berlin-Friedrichshain im Jahre 1970 errichteten Lenin-Standbildes.
Die Antragstellerin zu 1) wohnt am, der Antragsteller zu 2) in der in Berlin - .
Nachdem sie ursprünglich im Rechtsschutzverfahren VG 13 A 426.91 (= OVG 2 A 20.91) vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Zustimmung des Antragsgegners zu dem Abriß des Standbildes bzw. gegen die Erteilung einer entsprechenden Abrißgenehmigung beantragt hatten, erteilte der Antragsgegner durch die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung vom 16. Oktober 1991 im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde gemäß §§
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