Auf die Revision der Klägerin wird das auf die mündliche Verhandlung vom 26. Mai 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für eine Nutzungsänderung.
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