Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 100.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 300.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 100.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II. a) b) c) d) III. IV. V.
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