Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 8. Kammer - vom 5. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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