Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 180.000 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Antragsteller (Schriftsätze vom 8.9.2016, 13.10.2016, 6.12.2016, 13.12.2016 und 22.12.2016) und der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 13.12.2016) beendet und einzustellen (§
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