Der Bebauungsplan Nr. 57 "Rhönbergstraße/Margretenhauner Straße" der Gemeinde Petersberg vom 18. September 2014 ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen den von der Antragsgegnerin erlassenen Bebauungsplan Nr. 57 "Rhönbergstraße / Margretenhauner Straße" im Ortsteil Petersberg.
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