I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.04.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.454,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Anschlussberufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.
III. 1. Die Kosten des Rechtsstreits in I. Instanz haben der Kläger zu 77 % und das beklagte Land zu 23 % zu tragen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, Geschäftsnr.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|