OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2017
10 B 1.17
Normen:
ROG § 6 Abs. 2 S. 1; ROG § 28 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 9; BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BNatSchG § 13 S. 1; BNatSchG § 14 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; GG Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; LEP B-B Nr. 4.2;
Vorinstanzen:
VG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1839/11

Begehren einer Gemeinde auf Zulassung einer Zielabweichung von einem in einem landesweiten Raumordnungsplan festgelegten Ziel der Raumordnung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Forstbetriebsgebäude Mausoleumsberg; Schutz des Außenbereichs vor Bebauung hinsichtlich Naturschutzes; Planungshoheit der Gemeinde

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2017 - Aktenzeichen 10 B 1.17

DRsp Nr. 2018/1131

Begehren einer Gemeinde auf Zulassung einer Zielabweichung von einem in einem landesweiten Raumordnungsplan festgelegten Ziel der Raumordnung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Forstbetriebsgebäude Mausoleumsberg"; Schutz des Außenbereichs vor Bebauung hinsichtlich Naturschutzes; Planungshoheit der Gemeinde

1. Zum Begehren einer Gemeinde auf Zulassung einer Zielabweichung von einem in einem landesweiten Raumordnungsplan festgelegten Ziel der Raumordnung.2. Das Zielabweichungsverfahren erfüllt die Funktion, dass rechtsverbindlich darüber entschieden wird, ob von einem Ziel der Raumordnung, das einem konkreten Vorhaben oder einer Bauleitplanung entgegensteht, unter g

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ROG § 6 Abs. 2 S. 1; ROG § 28 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 9; BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BNatSchG § 13 S. 1; BNatSchG § 14 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;