1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.522,80 EUR festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin, die ein Altenheim betreibt, die beklagte Ingenieurgesellschaft auf Rückzahlung von angeblich überzahltem Honorar für erbrachte Ingenieurleistungen sowie auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.
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