Die Berufung des Klägers gegen das die Klage gegen den Beklagten zu 2. abweisende Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 29. Juni 2006 -
Die Kosten der Berufung werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagte zu 1. je zur Hälfte.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger. Im Übrigen tragen der Kläger und die Beklagte zu 1 ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Kosten der Revision werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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