Zuständig ist das Landgericht B.
I.
Die Antragstellerin hat zunächst im Mahnverfahren einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von 4.855.068 € zzgl. Nebenforderungen geltend gemacht. Im Mahnbescheidsantrag hat die Antragstellerin die Hauptforderung bezeichnet als "Entschädigungsanspruch aus Kaufvertrag i.V.m. § 28 Enteignungs- und Entschädigungsgesetz". Auf den Widerspruch der Antragsgegnerin ist das Verfahren an das Landgericht C abgegeben worden.
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