Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16.05.2018 (BK8-173764-01-M) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur und der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
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