Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 2. August 2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26. Juli 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7. September 2018 -
Auf Grund des Beschlusses (Vergleichs) des Landgerichts Aachen vom 1. Juni 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin zu tragen.
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