VGH Hessen - Beschluss vom 03.06.2009
3 C 2212/08.N
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3; HessGemO § 7; VO über die öff. Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise § 3;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 42
ZfBR 2010, 176 (LS)

Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses: Bekanntmachung; Dienststunden; Dienstzeiten; Einsichtnahme; Satzungsbeschluss; Sprechzeiten

VGH Hessen, Beschluss vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 3 C 2212/08.N

DRsp Nr. 2009/16621

Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses: Bekanntmachung; Dienststunden; Dienstzeiten; Einsichtnahme; Satzungsbeschluss; Sprechzeiten

Bei der auf hessischem Landesrecht beruhenden ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über einen Bebauungsplan kann die Einsichtnahme nicht auf die Sprechzeiten der Verwaltung beschränkt werden.

Tenor:

Der Bebauungsplan Nr. 4/4 "Fronhof" der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 10 Abs. 3; HessGemO § 7; VO über die öff. Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise § 3;

Tatbestand: