Der Bebauungsplan Nr. 4/4 "Fronhof" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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