Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die vom Kläger erhobene Streitwertbeschwerde ist nach §
Das Ruhen des Verfahrens ist im vorliegenden Fall - entgegen dem Antrag des Klägers - nicht sachdienlich, da die erhobene Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss unabhängig vom Ausgang des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 16. Oktober 2018 ist.
Die Beschwerde, die vom Kläger selbst erhoben werden konnte und für die nicht der Vertretungszwang nach §
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