In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 30. Oktober 2018 wird der Streitwert auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Über die Streitwertbeschwerde entscheidet gemäß §§
Die von dem Bevollmächtigten der Klägerin in eigenem Namen eingelegte Beschwerde, mit der er eine Heraufsetzung des Streitwerts auf 15.000,- Euro (§
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