Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. Januar 2019 wird abgeändert und der Streitwert für das Klageverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
II.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Senat legt die Beschwerde als vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin gemäß §
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