In Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. März 2018 sowie des Beschlusses des Senats vom 4. Juli 2018 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren sowie für die Rechtsmittelverfahren 15 B 18.1087 und 15 ZB 18.1233 auf jeweils 20.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Streitwertfestsetzungen in den Verfahren 15 B 18.1087 und 15 ZB 18.1233 im Beschluss des Senats vom 4. Juli 2018.
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