Hinweis
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 20.12.2018, Az.
I. Urteil des Landgerichts München II
Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von etwa 7.600 Euro nebst Zinsen verurteilt und im Übrigen im Umfang von etwa 300 Euro und weiteren Zinsen die Klage abgewiesen. Auf den Tenor wird Bezug genommen.
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