OVG Saarland - Beschluss vom 22.04.2009
2 A 253/08
Normen:
BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 26.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 169/07

Berufungszulassungsantrag; Nachbarklage; räumliche Erweiterung einer Brennerei; Umgebung des Bauvorhabens; Rücksichtnahmegebot; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

OVG Saarland, Beschluss vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 2 A 253/08

DRsp Nr. 2009/10914

Berufungszulassungsantrag; Nachbarklage; räumliche Erweiterung einer Brennerei; Umgebung des Bauvorhabens; Rücksichtnahmegebot; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Einzelfall einer Nachbarklage gegen die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung für eine räumliche Erweiterung einer Kleinstbrennerei, bei der der Umgebungscharakter nach § 34 BauGB und eine planungsrechtliche Verletzung des Rücksichtnahmegebotes in Streit stand.

Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. März 2008 - 5 K 169/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe:

Der fristgerecht gestellte Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung im Sinne des § 124 II Nr. 1 VwGO, der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache nach § 124 II Nr. 2 VwGO, der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 124 II Nr.3 VwGO, der Divergenz nach § 124 II Nr. 4 VwGO und eines Verfahrensmangels gemäß § 124 II Nr. 5 VwGO liegen nicht vor.