Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.07.2016 - Az.
Der Antragsgegnerin wird Akteneinsicht bewilligt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
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