Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 2. Beschlussabteilung - VK-B2-54/20 -, wird die Entscheidung in Ziffer 5 des Entscheidungstenors dahin abgeändert, dass die Verfahrensgebühren auf 4.500 Euro festgesetzt werden.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache und über den Antrag nach §
Nachdem die Beteiligten sich im Übrigen mit Vergleich vom 20. April 2021 über ihre Streitigkeiten einvernehmlich im Vergabenachprüfungsverfahren geeinigt haben, war über die sofortige Beschwerde der Antragstellerin noch zu entscheiden, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr durch die Vergabekammer richtet (I), und war der Streitwert für das Beschwerdeverfahren festzusetzen (II).
I.
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