Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 9. Mai 2019 gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2019, den Beigeladenen W. zum Aufsichtsratsmitglied der Beschwerdegegnerin zu bestellen ( …), wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerdeführerin trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat überdies der Beschwerdegegnerin die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60.000 EUR festgesetzt.
I.
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