Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 26. November 2018, Az. Z3-3-3194-1-29-08/18 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
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