SchlHOLG - Beschluss vom 18.10.2021
6 W 25/21
Normen:
ZPO § 91a Abs. 2; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 14 HKO 42/21

Beschwerde gegen eine KostenentscheidungAbgabe einer wettbewerbsrechtlichen UnterlassungserklärungKlagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

SchlHOLG, Beschluss vom 18.10.2021 - Aktenzeichen 6 W 25/21

DRsp Nr. 2022/6953

Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der angefochtene Beschluss in der Kostenentscheidung geändert.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.400 €.

Normenkette:

ZPO § 91a Abs. 2; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2;

Gründe

I.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen Wettbewerbsverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Der Antragsgegner vertreibt sog. X-Chips. In seinem Internetauftritt hat er die vielseitige Einsetzbarkeit der X-Chips als Schutzmaßnahme vor Elektrosmog in elektrischen Geräten jedweder Art beworben. Am Ende des Werbeauftritts findet sich unter den Überschriften "wichtige Informationen" und "Haftungsausschluss" folgender Hinweis: