Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung im Verfahren des Landgerichts (Beschlüsse vom 26.07.2019 und vom 06.09.2019) wie folgt abgeändert:
Der Streitwert wird auf 24.054,49 € festgesetzt.
Der überschießende Vergleichswert wird auf 36.754,49 € festgesetzt.
I.
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