OLG Karlsruhe - Beschluss vom 21.05.2019 (20 AR 1/19)
1. Als zuständiges Amtsgericht wird das Amtsgericht -Familiengericht- Heidelberg bestimmt. I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind getrennt lebende Ehegatten. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin ging am [...]