1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Freistaats Thüringen vom 9.7.2018, Aktenzeichen: 250-____-____/2018-_____, wird zurückgewiesen.
2. Der Hilfsantrag der Beschwerdeführerin festzustellen, dass sie durch die Entscheidung der Vergabestelle in ihren Rechten verletzt wurde, wird zurückgewiesen.
3. Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdegegners durch diesen wird für notwendig erklärt.
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