VGH Bayern - Beschluss vom 15.04.2019
1 CS 19.150
Normen:
BayBO Art. 55 Abs. 1; BayBO Art. 57 Abs. 6; BayBO Art. 75 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 19.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 S 17.3653

Beseitigung eines zu Wohnzwecken genutzten Anbaus an eine Wohngarage; Berücksichtigung einer Duldung der Wohnnutzung aus sozialen Gründen; Anforderungen an den Bestandsschutz als Mittel gegen eine Baueinstellung

VGH Bayern, Beschluss vom 15.04.2019 - Aktenzeichen 1 CS 19.150

DRsp Nr. 2019/7521

Beseitigung eines zu Wohnzwecken genutzten Anbaus an eine Wohngarage; Berücksichtigung einer Duldung der Wohnnutzung aus sozialen Gründen; Anforderungen an den Bestandsschutz als Mittel gegen eine Baueinstellung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 55 Abs. 1; BayBO Art. 57 Abs. 6; BayBO Art. 75 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baueinstellung.

Er ist (Haupt) Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung G ..., das im Außenbereich liegt. Eine Voreigentümerin hat die auf dem Grundstück errichtete, genehmigte Garage zu Wohnzwecken umgebaut und umgenutzt und einen Anbau errichtet, für den eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung vorliegt. Das Landratsamt hatte die Wohnnutzung des Gebäudes aus sozialen Gründen geduldet.