OVG Niedersachsen - Beschluss vom 20.07.2009
1 LA 103/07
Normen:
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; NBauO § 54; NBauO § 75; NBauO § 77;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 165
DVBl 2009, 1193
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 27.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 160/05

Bestandsschutz bei Nutzungsunterbrechung: Baugenehmigung; Bestandsschutz; Divergenz; Legalisierungswirkung; Nutzungsunterbrechung; Nutzungswechsel; Zeitmodell

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2009 - Aktenzeichen 1 LA 103/07

DRsp Nr. 2009/22630

Bestandsschutz bei Nutzungsunterbrechung: Baugenehmigung; Bestandsschutz; Divergenz; Legalisierungswirkung; Nutzungsunterbrechung; Nutzungswechsel; Zeitmodell

1. Das "Zeitmodell", welches das BVerwG zu § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB entwickelt hat, ist nicht anzuwenden, wenn die Frage beantwortet werden soll, wie lange eine Nutzungsunterbrechung dauern darf, ohne dass die Legalisierungswirkungen einer Baugenehmigung entfallen. 2. Es bleibt unentschieden, wie lange eine Nutzungsunterbrechung ohne Schaden für die Baugenehmigung maximal dauern darf.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; NBauO § 54; NBauO § 75; NBauO § 77;

Gründe:

Die Beklagte weigert sich mit Rücksicht auf zwei in den Jahren 1948 und 1978 für das Grundstück der Beigeladenen zu 2. erteilte Baugenehmigungen, gegen die dort nunmehr vom Beigeladenen zu 1. betriebene Kfz-Werkstatt einzuschreiten. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darum, ob die Legalisierungswirkungen der erteilten Genehmigungen durch Nutzungsunterbrechungen erloschen sind und auf welchen Zeitraum es dabei ankommt.