OLG Naumburg - Beschluss vom 12.12.2022
12 Wx 34/22
Normen:
BauGB § 24; BauGB § 28 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
GmbHR 2023, 619
NotBZ 2023, 472
Vorinstanzen:
AG Quedlinburg,

Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts und Erfordernis eines Negativattests bei Übertragung eines oder mehrerer Grundstücke im Zuge der Übertragung des Vermögens eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns auf eine von ihm zu 100 % beherrschte GmbH

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.12.2022 - Aktenzeichen 12 Wx 34/22

DRsp Nr. 2023/6682

Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts und Erfordernis eines Negativattests bei Übertragung eines oder mehrerer Grundstücke im Zuge der Übertragung des Vermögens eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns auf eine von ihm zu 100 % beherrschte GmbH

Wird das Vermögen eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns insgesamt auf eine GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Einzelkaufmann ist, so besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, so dass das Grundbuchamt für die beantragte Eigentumsumschreibung auf die GmbH nicht die Vorlage eines Negativattests nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB verlangen kann.

Auf die inhaltlich beschränkte Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 20. Oktober 2021 insoweit aufgehoben als dort das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativzeugnisses gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB verlangt.

Von einer Kostenentscheidung wird abgesehen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 23.505 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 24; BauGB § 28 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

A.