VGH Bayern - Beschluss vom 15.02.2019
9 CS 18.2610
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 20.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 S 18.1387

Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Errichtung einer gewerblichen Küche mit Büro

VGH Bayern, Beschluss vom 15.02.2019 - Aktenzeichen 9 CS 18.2610

DRsp Nr. 2019/4212

Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Errichtung einer gewerblichen Küche mit Büro

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die der Beigeladenen vom Landratsamt B ... mit Bescheid vom 6. September 2018 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer gewerblichen Küche mit Büro auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung E ...