Auf die Streitwertbeschwerde des Klägers vom 18.01.2019 wird Nr. II des Beschlusses des Landgerichts Memmingen vom 02.01.2019, Az.
Im Übrigen wird die Streitwertbeschwerde zurückgewiesen.
I.
1. Die Parteien stritten vor dem Landgericht um Schadensersatz für bereits eingetretenen Verdienstausfall und bereits fällig gewordene Versicherungsbeiträge (vgl. die Klageanträge aus dem Schriftsatz vom 28.06.2016 [Bl. 220 f. d. A.], die in der letzten mündlichen Verhandlung vom 28.08.2018 [Protokoll Bl. 283/285 d. A.] gestellt worden sind).
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