Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. März 2022 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stade wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat seine Berufung gegen das vorgenannte Urteil durch Rücknahme verloren.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7.
Das angefochtene Urteil ist für den Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € und im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs Sicherheit in Höhe von 15.000 € und im Übrigen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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