OLG Köln - Urteil vom 17.12.2021
6 U 91/21
Normen:
UWG § 8; UWG § 3; UWG § 3a; HWG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 60/20

Bewerbung von Inkontinenzunterwäsche mit einer kostenlosen TestaktionVoraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs (vorliegend verneint)Ausschluss des Einwands der unclean handsZulässigkeit einer Kaufpreisrückerstattung

OLG Köln, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 6 U 91/21

DRsp Nr. 2022/4383

Bewerbung von Inkontinenzunterwäsche mit einer kostenlosen Testaktion Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs (vorliegend verneint) Ausschluss des Einwands der "unclean hands" Zulässigkeit einer Kaufpreisrückerstattung

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.05.2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 60/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 8; UWG § 3; UWG § 3a; HWG § 7 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien sind Mitbewerber auf dem Markt für Medizinprodukte zur Behandlung von Inkontinenz bei Frauen. Die Klägerin vertreibt in Deutschland unter der Bezeichnung "B. Pants" Inkontinenzunterwäsche. Die Beklagte vertreibt in Deutschland unter der Bezeichnung "U. Lady Pants Plus" ebenfalls Inkontinenzunterwäsche. Der Endverkaufspreis für das Produkt der Beklagten lag im Einzelhandel bei über 8,00 €.

I. II. III. 1. a. b. c. 2. 3. I. II.