BGH, Urteil vom 16.05.2023 - XIII ZR 14/21

Zu §§ 11, 11a, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016Nicht formgerecht eingereichtes elektronisches Angebot, keine Nachforderung

BGH, Urteil vom 16.05.2023 - XIII ZR 14/21

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Form eines elektronisch eingereichten Angebots und der Zulässigkeit einer Nachforderung.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

1.

Der Auftraggeber kann gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A 2016 festlegen, welche elektronischen Mittel (§§ 11, 11a VOB/A) bei der Einreichung von elektronischen Angeboten zu verwenden sind.

2.

Werden vorgegebene elektronische Mittel bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 auszuschließen.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: