Zu §§ 11,
BGH, Urteil vom 16.05.2023 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Form eines elektronisch eingereichten Angebots und der Zulässigkeit einer Nachforderung.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
1. | Der Auftraggeber kann gem. § |
2. | Werden vorgegebene elektronische Mittel bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und gem. § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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