VG Karlsruhe, vom 30.04.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 60/84
VGH Baden-Württemberg, vom 22.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 1765/86
Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - Klagebefugnis nach Erwerb eines Sperrgrundstücks
BVerwG, Urteil vom 27.07.1990 - Aktenzeichen 4 C 26.87
DRsp Nr. 2005/15540
Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - Klagebefugnis nach Erwerb eines "Sperrgrundstücks"
»1. Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht nach § 546 Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m. § 173VwGO gebunden.2. § 36 BBahnG (1981) ist verfassungsgemäß (wie Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12).3. Die Verbesserung der Attraktivität des Schienenverkehrs etwa durch Verkürzung der Transportzeiten und Anhebung des Beförderungskomforts ist ein wichtiger Grund für die Rechtfertigung der Planung einer neuen Schnellbahntrasse.4. Eine Interessengemeinschaft kann den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz auch dann im Klagewege geltend machen, wenn sie nur vorübergehend ein "Sperrgrundstück" erworben hat (wie BVerwGE 72, 15). Wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung des "Sperrgrundstücks" ist indes dieses Privateigentum in der planerischen Abwägung mit öffentlichen Belangen leichter zu überwinden.«