BVerwG - 07.03.1980 (4 C 40.78) - DRsp Nr. 1996/15920
BVerwG, vom 07.03.1980 - Aktenzeichen 4 C 40.78
DRsp Nr. 1996/15920
Wenn die Beitragssatzung für die Verteilung des Erschließungsaufwands nach dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung steigende Prozentsätze vorgesehen hat, ist sie nicht an die Festsetzung der Geschoßflächenzahlen in der Tabelle des § 17BauNVO gebunden. Art und Maß der baulichen Nutzung sind nur inhaltliche Anknüpfungspunkte für das Vorteilsprinzip, aber nicht fester Maßstab für eine vorteilsgerechte Verteilung des Aufwands.