Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
I.
Die Klägerin - eine malische Staatsangehörige - wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 31. August 2018, mit dem ihr Antrag auf Asylanerkennung abgelehnt, ihr die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt wurden, ferner festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach §
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