Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 18.11.2016, Aktenzeichen
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Passau sowie dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 55.976,18 € festgesetzt.
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