Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt
Die zulässigen Beschwerden sind unbegründet.
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