Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 15.07.2022, Aktenzeichen
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
A.
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