Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt.
I. Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 13.07.2022 zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. x, Gemarkung x, begehrt, ist gemäß § 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, §
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